Mindestlohngesetz (erhöhte Aufzeichnungspflichten) ab 01.01.2015
Änderung Mess- und Eichgesetz ab 01.01.2015 (z.B. Wärmezähler, Warmwasserzähler, usw.)
Meldegesetz ab 01.11.2015: Vermieter sind verpflichtet ab 01.11.2015 Ein- und/oder Auszüge dem Einwohnermeldeamt anzuzeigen oder dem Mieter die Vermieterbescheinigung auszustellen
EnEV: Energieausweise müssen Miet- und Kaufinteressenten ausgehändigt werden. Der aktuelle Energieausweis ist im „internen Bereich“ hinterlegt.
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