Informationen zum Mieterwechsel

Folgendes ist zu beachten:

Neues Meldegesetz ab 01.11.2015:

Ein- und Auszüge von meldepflichtigen Personen sind innerhalb von 14 Tagen der zuständigen Meldebehörde durch den Vermieter mitzuteilen oder dem Mieter muss eine Meldebescheinigung ausgehändigt werden.

Stromablesung:

Jeder Bewohner schließt individuell seinen Stromversorgungsvertrag mit einem Lieferanten ab.

Daher nicht vergessen, den Strom abzulesen und als ausziehender Mieter den Vertrag ummelden.

Der neue Mieter muss sich unter Angabe der Zählernummer und des Zählerstandes bei einem Stromlieferanten anmelden.

Zugang zu den Zählerkellern in den überwiegenden Fällen über den Hausmeister. Bitte rechtzeitig einen Termin mit dem zuständigen Hausmeister vor Ort vereinbaren.

Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung und ggf. Kaltwasserabrechnung:

Die Stände für Heizung- und Warmwasser sowie ggf. Kaltwasser zum Auszugsdatum ablesen (s. Formular Mieterwechsel im Service-Bereich). Das Formular bitte an uns zurückschicken, da es im Zuge der Erstellung der Heizkostenabrechnung zu Beginn des Folgejahres benötigt wird.

Wohnungsübergabe:

Vermieter und ausziehender Mieter sollte bei der Abnahme der Wohnung anwesend sein und auf folgendes sollte grundsätzlich geachtet werden:

  1. Alle Einrichtungen, wie Fenster, Rolläden, Wasserhähne, Klingel, Sprechanlage, Heizkörper, Toilettenspülungen funktionieren?
  2. Das Keller-/Speicherabteil ist komplett leer geräumt und weist keine Beschädigungen auf.
  3. Fahrradkeller: Die "alten Fahrräder" vom ausziehenden Mieter sind entfernt.
  4. Tiefgaragenstellplätze oder Außenstellplätze sind geräumt und ohne Ölspuren.

Neuvermietung:

Bitte größtmögliche Sorgfalt bei der Auswahl des neuen Mieters treffen. Bitte achten Sie als Vermieter auf die Gegebenheiten der Wohnanlage.

Schilder für Klingel-, Briefkastenanlage:

Bitte frühzeitig bestellen (s. Mieterwechselformular) , dann müssen die vorhandenen Einrichtungen nicht erst überklebt werden.

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